Familienrecht
Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind:
Beratung vor und nach der Eheschließung,
Ehescheidung (auch ausländischer Ehen inklusive Anerkennung
ausländischer Ehescheidungen in Deutschland bzw. Anerkennung von deutschen
Scheidungsurteilen im Ausland),
Fragen im Zusammenhang mit Kindes- und sonstigem Verwandtenunterhalt (z.B.
Elternunterhalt),
Ehegatten- und Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern,
Eheliches Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich,
Vertragsgestaltung in Familiensachen,
Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht,
Beratung in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen
Lebenspartnerschaft,
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption,
Mediation.
Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.