Mietrecht
Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht stehen wir mit unserem Fachwissen sowohl für Vermieter als auch für Mieter bei folgenden Themenkomplexen zur Verfügung:
Begleitende Beratung beim Abschluss und Kontrolle
von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
Überprüfung der Höhe des Mietzinses in Bezug auf Mietspiegel und Wohnfläche
Kontrolle der Nebenkostenabrechnung
Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, z.B. bei Mängeln und
Beschädigung des Mietobjekts
Mietminderung bei Mängeln der Wohnung, etwa bei Schimmelpilzbefall
Beratung in Bezug auf die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Zeitablauf
bei befristeten Verträgen; Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach fristloser
Kündigung
Rückforderung der Kaution
Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche
Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.