Mietrecht
 

Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht stehen wir mit unserem Fachwissen sowohl für Vermieter als auch für Mieter bei folgenden Themenkomplexen zur Verfügung:

Begleitende Beratung beim Abschluss und Kontrolle von Wohn- und Gewerberaummietverträgen

Überprüfung der Höhe des Mietzinses in Bezug auf Mietspiegel und Wohnfläche

Kontrolle der Nebenkostenabrechnung

Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, z.B. bei Mängeln und Beschädigung des Mietobjekts

Mietminderung bei Mängeln der Wohnung, etwa bei Schimmelpilzbefall

Beratung in Bezug auf die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Zeitablauf bei befristeten Verträgen; Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach fristloser Kündigung

Rückforderung der Kaution


Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.

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