Verkehrsrecht
Wir sind spezialisiert auf alle Aspekte des Verkehrsrechts und stehen Ihnen kompetent zur Seite – sei es bei Unfällen, Bußgeldverfahren oder Führerscheinangelegenheiten. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht setzen sich engagiert für Ihre Rechte ein und bieten individuelle Lösungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Verkehrsordnungs-widrigkeiten
Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Bei Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Handy- oder Abstandsverstößen bieten Herr Dr. Mahlberg und Rechtsanwalt Özkara eine kostenlose Erstberatung mit einer Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
Fahrerlaubnisrecht
„Flensburg-Punkte“, Fahreignungsüberprüfungen seitens der Führerscheinstelle, behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch – diese Themen gehören im weitesten Sinne zum Fahrerlaubnisrecht. Behördliche Maßnahmen der Verwaltungsbehörde können für die Betroffenen existenzbedrohend sein. Wenn Ihnen in diesem Bereich Probleme drohen, dann kontaktieren Sie uns!
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist eng mit dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht verbunden. Gerade in diesem äußerst empfindlichen Fachbereich kommt dem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant eine ganz besondere Bedeutung zu. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht agieren als fachkompetente Strafverteidiger, sollten Ihnen Straftaten wie beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogen- und Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall oder sonstige Verkehrsdelikte zur Last gelegt werden.
Verkehrs-Schadensrecht
Die Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen nach Verkehrsunfällen ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, dessen Abwicklung in die Hände in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts gehört. Es ist üblich, dass sich nach einem Unfall als erste die Versicherung des Unfallgegners meldet und dem Geschädigten eine rasche Regulierung seiner Ansprüche anbietet. Dabei wird vom Geschädigten regelmäßig übersehen, dass die Haftpflichtversicherung des Unfall-gegners rechtlich auf der „Gegenseite“ steht und daher bestrebt ist, ihre Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Daher sollte der Weg nach einem Unfall sofort, und zuerst, zum Anwalt gehen. Er prüft die Haftungsfrage und die durchsetzbare Höhe jeder einzelnen Schadensposition – vom Blechschaden bis zum, auch komplexen, Personenschaden – und setzt die Ansprüche im Interesse seines Mandanten durch – außergerichtlich, erforderlichenfalls aber auch vor Gericht. In der Überzahl der Fälle erfolgt dies ohne Kosten für den Geschädigten, da zu den zu erstattenden Schadenspositionen grundsätzlich auch die Anwaltskosten des Geschädigten gehören. Über diese Fragen, einschließlich eines möglicherweise entstehenden Kostenrisikos, werden Sie umfassend beraten, sodass Sie keine unerwünschten Überraschungen erleben.
Fahrzeugkauf
Haben Sie sich ein Fahrzeug gekauft und Mängel festgestellt? Auch Tachomanipulationen sorgen häufig für Ärger bei Gebrauchtwagenkäufern. Im Autokaufrecht beraten unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht rund um das Gewährleistungsrecht und das rechtliche Vorgehen gegen arglistige Täuschungen während der Kaufvertragsverhandlungen und setzen Ihre Rechte auf Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag o.Ä. in Ihrem Interesse konsequent durch.
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