Rückkehrdebatte betrifft 100% der syrischen Staatsangehörigen in Deutschland

 

 

 

Anfang 2026 kündigte Bundeskanzler Merz an, dass perspektivisch rund 80 % der in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen zurückkehren sollen. Dies führt bei vielen Betroffenen zu Unsicherheit, da sie seit Jahren in Deutschland leben, integriert sind und arbeiten.

Rechtlich gilt: Schutz besteht nur, solange er erforderlich ist. Bei veränderter Lage im Herkunftsland können Schutzstatus und Aufenthalt überprüft oder widerrufen werden. Gleichzeitig bestehen für gut integrierte Personen Möglichkeiten zur Aufenthaltsverfestigung, etwa durch Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.

Es ist mit verstärkten Prüfungen und Widerrufsverfahren durch das BAMF zu rechnen, die im Einzelfall bis zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen können. Eine frühzeitige rechtliche Klärung der eigenen Situation ist daher sinnvoll.

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